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Steuer-Tipps
Einkommensteuerveranlagung

Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Steuern. Was zahlt das Finanzamt mit?

Wussten Sie schon, dass der Kostenaufwand für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen helfen kann, Steuern zu sparen?

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden, beispielsweise, wenn die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Das beschreibt der § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG).

Dazu gehören auch die Kosten einer privaten kieferorthopädischen Behandlung und der Eigenanteil beim Zahnersatz. Dieser wird, soweit er die 'zumutbare Belastung' übersteigt (siehe Tabelle), vom steuerlichen Einkommen abgezogen. Bei der jährlichen Lohn- und Einkommensteuererklärung sollten entstandene Zahnbehandlungskosten angegeben werden. Dadurch kann sich der Steuerbetrag verringern.

§ 33 Aussergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.

Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben dabei ausser Betracht: Das gilt für Aufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 bis 9 nur insoweit, als sie als Sonderausgaben abgezogen werden können. Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Ein Beispiel:

Ein Familienvater mit drei Kindern und einem Monatseinkommen von 1.500 EUR hat eine steuerlich zu berücksichtigende Grenze von 180 EUR pro Jahr.

Überschreitet der Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnkronen oder Zahnfüllungen aus Gold oder Keramik die Summe, so kann er den Überschuss als 'außergewöhnliche Belastung' geltend machen.

Mit Zahnarzt- und Kieferorthopädiekosten Steuern sparen!

Zahnarztkosten und Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden bei der Steuererklärung mit anderen außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. anderen Arztrechnungen (Brille, Unterhalts-kosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten usw.) zusammengerechnet. Die zumutbare Belastung wird daher nur 1 mal gekürzt.

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Steuerberater,
einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt beraten zu lassen!