Härtefallregelung
Härtefallregelung
Härtefallregelung - doppelter Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung
So erhalten Sie Zahnersatz zum Nulltarif.

Vielleicht sind Sie auch schon einmal über Anzeigen oder Werbungen gestolpert, in welchen der sogenannte "Zahnersatz zum Nulltarif" angeboten wird. Sie sollen dann eine genannte Telefonnummer anrufen, eine bestimmte Praxis oder Praxiskette aufsuchen oder gar Ihren nächsten Sommerurlaub mit einer Zahnbehandlung kombinieren.

Es geht aber auch sehr viel einfacher, nämlich mit der "Härtefallregelung bei Zahnersatz".
Wie funktioniert die Härtefallregelung?
Die Härtefallregelung verhindert, dass Menschen, welche mit Kronen, Brücken oder Zahnprothesen versorgt werden müssen, sich diese aber mangels Einkommen nicht leisten können, in Deutschland mit Zahnlücken herumlaufen müssen.

Vor einigen Jahren wurden für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, für so ziemlich alle denkbaren Zahnbefunde, welche eine Versorgung mit Zahnersatz auslösen, Festzuschüsse eingeführt.

Die Höhe der Festzuschüsse wurde so gewählt, dass jeder Versicherte, welcher sich mit der sogenannten Regelleistung versorgen lässt, in etwa die Hälfte dieser Kosten von seiner Krankenkasse erstattet bekommt, die andere Hälfte muss er als zumutbare Eigenbelastung selbst tragen.

Wenn Sie sich mit der Regelleistung versorgen lassen, heißt das für Sie, dass Sie eine solide und natürlich auch bewährte zahnprothetische Versorgung bekommen, die es Ihnen ermöglicht, mit einem kompletten Gebiss versorgt zu sein. Sie können damit in aller Regel auch alles essen. Da es sich aber gleichzeitig auch um eine wirtschaftliche, also kostengünstige, Versorgung handelt, müssen Sie z.B. in puncto Ästhetik den einen oder anderen Abstrich in Kauf nehmen.

Die Härtefallregelungen der Krankenkassen für Zahnersatz sehen nunmehr vor, dass Ihre Zuzahlung für Zahnersatz auf Null heruntergeht, indem die Krankenkassen Ihnen den doppelten Festzuschuss gewähren. Sie bezahlen also keinen Cent extra!
Was muss ich dafür tun?
Sollte bei Ihnen Zahnersatz nötig sein, so erstellen wir für Sie den sogenannten "Heil- und Kostenplan", manchmal auch etwas verkürzt "Heilkostenplan" genannt, welchen Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen müssen. Idealerweise reichen Sie gleichzeitig damit Ihren Einkommensnachweis ein, damit Ihre Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Härtefallregelung greift, oder ob Sie gegebenfalls die sogenannte "gleitende Härtefallregelung" in Anspruch nehmen können.

Seit Januar 2019 gelten folgende Grenzen des monatlichen (Familien-)Bruttoeinkommens:
  • Alleinstehende € 1.246,00,-
  • Personen mit einem weiteren Angehörigen € 1.713,25,-
  • Personen mit zwei weiteren Angehörigen € 2.024,75,-
  • Personen mit drei weiteren Angehörigen € 2336,25,-
  • Jeder weitere Angehörige € 311,50,-

Ihre Krankenkasse prüft, ob sie die Kosten für Ihre zahnprothetische Versorgung komplett übernimmt = Härtefallregelung, oder Ihnen einen höheren als den normalen Festzuschuss zahlt, sollte Ihr Einkommen nur leicht über diesen Grenzen liegen = "Gleitende Härtefallregelung". Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn oben genannte Grenzen unterschritten werden.

Falls Sie stark schwankende Einkünfte haben, prüft die Krankenversicherung Ihr Bruttoeinkommen über einen längeren Zeitraum hinweg. Außerdem berücksichtigt sie eventuelle weitere Einkünfte.

Sollte die Krankenversicherung Ihnen den doppelten Festzuschuss gewähren, so gilt diese Entscheidung ausschließlich für die konkret geplante Zahnersatzversorgung, ist also nicht gültig für sämtliche Maßnahmen, welche möglicherweise einige Monate später hinzukommen. In diesem Fall ist eine erneute Antragstellung erforderlich.
Wichtig: Wer von der Zuzahlung zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Antragsstellung und Prüfung erforderlich.

Sind Sie der Auffassung, dass bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Kosten
Kosten !?
Härtefallregelung genehmigt -
bekomme ich jetzt ausschließlich die Regelversorgung?
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich für eine höherwertige Versorgung zu entscheiden, also statt der "Kassenkrone" eine vollkeramische Teilkrone oder statt einer Klammerprothese eine gaumenfreie herausnehmbare Brücke. Der doppelte Festzuschuss ermöglicht es Ihnen in diesem Fall, zu einem günstigen Preis eine solche hochwertige Versorgung zu erwerben.
Fassen wir also zusammen:
Sollten Sie vorübergehend oder auf Dauer nur über ein geringes Einkommen verfügen, also kein Geld für den Zahnarzt haben, so können Sie trotzdem sorglos zum Zahnarzt gehen, da Sie mittels der Härtefallregelung einen so hohen Festzuschuss zu Ihrer Kronen-, Brücken- oder Prothesenbehandlung bekommen, dass Sie einen für Sie kostenlosen Zahnersatz erhalten. Lassen Sie sich von uns und Ihrer Krankenkasse hierüber ausführlich beraten.